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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einhaltung DIN14095 bei Gerätehausanbau/-umbau | 46 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 868365 | ||
Datum | 05.04.2021 15:03 MSG-Nr: [ 868365 ] | 1065 x gelesen | ||
Geschrieben von Franz-Peter L. Warum geht man da nicht einfach mal in den nächsten Supermarkt und fragt freundlich, vielleicht lässt man ja dort der lieben Feuerwehr die Gefährdungsbeurteilung für die Lagerung gefährlicher Stoffe abschreiben. Im Supermarkt (oder im Baumarkt) sind hunderte, wenn nicht sogar tausende Spraydosen gelagert. Die müssten da also eine Menge Erfahrung damit haben. Vielleicht erklärst du mir ergebenst Unwissendem, was die Gefährdungsbeurteilung für einen Supermarkt oder Baumarkt mit der Gefährdungsbeurteilung für eine Feuerwehr-Unterkunft nebst Fahrzeughalle und Werkstatt gemeinsam haben soll ... außer das vorne Gefährdungsbeurteilung draufsteht und innen das gleiche Formblatt und die gleiche GDA-Liste der Gefährdungsfaktoren benutzt werden. Aber bitte, in leichter Sprache zum Verstehen ... Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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