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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaRufbereitschaft kann Arbeitszeit sein2 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg867601
Datum09.03.2021 12:01      MSG-Nr: [ 867601 ]1780 x gelesen
EUGH-Urteil: Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein

Wenn ein Feuerwehrmann zu Hause sitzt und sich für den Einsatz bereit halten muss ? arbeitet er oder ruht er? Darüber hat nun der Europäische Gerichtshof entschieden.

FAZ.NET


hallo,

... Konkret ging es um einen Feuerwehrmann aus Offenbach, der seine Bereitschaft zwar außerhalb der Dienststelle verbringen darf, jedoch die Vorgabe hat, binnen 20 Minuten in Arbeitskleidung und mit dem Einsatzfahrzeug die Stadtgrenze zu erreichen. ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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 09.03.2021 12:01 Jürg7en 7M., Weinstadt
 09.03.2021 17:44 Jürg7en 7M., Weinstadt

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Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt