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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verdacht der Straßenverkehrsgefährdung gegen FA | 2 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 867581 | ||
Datum | 08.03.2021 12:23 MSG-Nr: [ 867581 ] | 1469 x gelesen | ||
Geschrieben von Heinrich B.
Geschrieben von Thomas M. Zumindest das der FW Nein, das ist ein politisches Problem. Da sollten wir uns von der Feuerwehr nicht den schwarzen Peter zuschustern lassen. Wir müssen denen klar machen, das es unter diesen Bedingungen nicht mehr möglich ist, a) das Feuerwehrhaus in einer vernünftigen Zeit zu erreichen und b) bei den immer neuen Baugebieten am Ortsrand und dem zunehmenden Verkehr /gebauten / geplanten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen von dort zum Einsatzort länger brauchen. Warum klappt das beim Rettungsdienstbedarfsplan? Da stellt man fest, das der RD zu bestimmten Bereichen die Zeit nicht einhalten kann und schwups wird die bestehende Wache verlegt oder eine neue gebaut. Aber das muss ja die Krankenkasse bezahlen, nicht die Kommune. Geschrieben von Heinrich B.
Geschrieben von Thomas M. Darum geht es ja, raus aus der Grauzone, schneller ankommen durch Minimierung der Risiken. Ob der Bürger wirklich darauf reagieren würde? Und das ohne Sondersignal? Oder mit dem Daumen auf der Hupe? 'Auf dem Dorf vielleicht, hier in der Stadt bekommst du einen Vogel gezeigt. Die reagieren ja nicht mal auf Blau und Horn. Dann könnten wir ja auch die blinkenden Dachaufsetzer nehmen. Die haben ja schon viele. Meiner Meinung nach müsste der Sonderrechtsparagraph für Fahrten mit dem Privatfahrzeug viel enger gefasst werden. Einerseits gibt es eine seitenlange Diskussion, ob man mit dem Feuerwehrfahrzeug die ganze Zeit Blau und Horn anhaben muss und andererseits wird mit dem Privatfahrzeug wie ne gesengte S.. durchs Dorf gefahren. Heinrich | ||||
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