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RubrikAusbildung zurück
ThemaTruppmann Teil 2 in NDS12 Beiträge
AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen866916
Datum15.02.2021 09:54      MSG-Nr: [ 866916 ]2249 x gelesen

Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zu den Truppmann Teil 2 in NDS.

Gem. Feuerwehrverordnung heisst es: Wer die Wiederholungsprüfung der Truppmannausbildung Teil 2 nicht besteht oder ohne wichtigen Grund die Prüfung nicht innerhalb von vier Jahren nach Bestehen des Grundausbildungslehrgangs erfolgreich ablegt, ist aus dem aktiven Dienst der Feuerwehr zu entlassen.

Was wäre ein wichtiger Grund?

Als Beispiel: Ein Kamerad studiert auswärts und meldet sich für diese Zeit für ca. 2 Jahre vom Dienst ab, nach dieser Zeit kommt er wieder und nimmt wieder am Dienst teil und erbringt seine 80 Pflichtstunden. Zwischenzeitlich musste auch der Dienst aufgrund COVID-19 ausgesetzt werden.

Könnte man in diesem Fall auch die max. Zeit zum erreichen des Truppmann Teil 2 auf z.B. 5,5 Jahre anstatt max. vier Jahre erweitern bzw. ist das erlaubt oder ist dieses dann nicht möglich und man hätte den Kamerad, trotz Teilnahme am Dienst, nach vier Jahren entlassen müssen, da er innerhalb der Zeit nicht die erforderlichen Dienststunden erreicht hat?

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 15.02.2021 09:54 Sabr7ina7 M.7, Leer
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 15.02.2021 13:51 Sabr7ina7 M.7, Leer

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