Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Führerschein bei Anhängerbetrieb mit Folgekennzeichen | 16 Beiträge |
Autor | Marc8us 8S., Löthain / Sachsen | 866891 |
Datum | 13.02.2021 18:30 MSG-Nr: [ 866891 ] | 3213 x gelesen |
Feuerwehr
Schlauchtransportanhänger (640m B-Schlauch, DDR)
Hallo Kameraden,
vielleicht ist einer unter euch, der mir weiterhelfen kann? Eventuell ist das Thema auch für andere FW interressant.
Es geht um die Zulassungsfreien Anhänger der Feuerwehren nach Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) für Anhänger für den Einsatzzweck der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes eine Ausnahme von der Zulassungspflicht vor. (§3 Absatz 2 Ziffer 2g.
Bei Anhängerbetrieb bis 750kg zGG gibt es hinsichtlich des Führerscheins keine Probleme, da diese prinzipiell mit der jeweilligen FS-Klasse betrieben werden können.
Meine Frage ist nun: Wie verhält sich die Problematik bei Anhängern über 750kg zGG (z.B. STA aus DDR-Produktion mit 900kg zGG).
In der FS-Verordnung wird ja eigenltich kein Bezug hergestellt, ob der Anhänger zugelassen ist oder nicht. Hier geht es explizit um das zGG. Wenn ich es nun richtig verstehe, benötige ich einen Führerschein mit Klasse "E" wenn ich einen Anhänger über 750kg zGG am Zugfahrzeug betreiben möchte. Egal ob dieser zugelassen oder zulassungsfrei ist.
Oder ist vielleicht so, dass ich den zulassungsfreien Anhänger (über 750kg zGG) mit einem Führerschein ohne "E" betreiben darf?
Was meint die Community dazu?
Vielen Dank und viele Grüße.
Marcus
www.FEUERWEHR-LOETHAIN.de
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| 13.02.2021 18:30 |
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Marc7us 7S., Löthain | |