Geschrieben von Gerhard B.er sind sich die Länder da (wieder mal) nicht einig: während BW Briefwahl m.W. als Alternative sieht, schließt HE das als Wahlalternative für Führungskräftewahlen aus
Aber was sagt denn eure Satzung? Ich kenne die Rechtslage in Hessen nicht, aber ist nicht idR die Wahl durch Satzung der Gemeinde geregelt?