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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaÄnderung des Notfallsanitätergesetzes13 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg866328
Datum03.02.2021 07:27      MSG-Nr: [ 866328 ]2834 x gelesen
Änderung des Notfallsanitätergesetzes

Der Bundestag hat Änderungen des Notfallsanitätergesetzes beschlossen. Die Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter soll verbessert werden. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen.

Baden-Württemberg.de


Guten Morgen

[...]
Zur Ausübung dieser Maßnahmen werden Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bereits im Rahmen ihrer Ausbildung befähigt. Die Ausübung der erlernten heilkundlichen Tätigkeiten in der Praxis barg für sie bisher aber das Risiko der strafrechtlichen Verfolgung. Gleichzeitig setzten sich die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter zumindest dem Vorwurf der Unterlassenen Hilfeleistung aus, wenn sie die erforderlichen Handlungen nicht durchführten.

Initative von Baden-Württemberg

Diesem Dilemma wird nun durch die neue bundesgesetzliche Regelung abgeholfen. Bereits 2018 hatte sich die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) auf Initiative von Baden-Württemberg dafür eingesetzt, dass die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im Rahmen ihrer Berufsausübung rechtliche Handlungssicherheit erhalten. Zudem war das Land einer entsprechenden Initiative im Bundesrat, die die Länder Bayern und Rheinland-Pfalz 2019 auf den Weg gebracht hatten, beigetreten. [...]



Ob der Bundesrat zustimmt ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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 03.02.2021 07:27 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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