Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr? | 71 Beiträge |
Autor | Nils8 J.8, Wackersdorf / | 866127 |
Datum | 27.01.2021 02:03 MSG-Nr: [ 866127 ] | 1954 x gelesen |
Infos: | 23.01.21 03.01.2014: KBI Dr. Björn STEISEL freigestellt - Zukunft? 21.01.21 2015: Wahl zum Wehrführer in Helsa gescheitert 21.01.21 Kreisbrandinspektor Steisel freigestellt 21.01.21 Feuerwehr Helsa
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Off-Topic, wird benutzt wenn sich die Diskussion zu weit vom Thema entfernt hat und nichts mehr damit zu tun hat
1. Freiwillige Feuerwehr
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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Einsatzleitwagen
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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Hallo Daniel,
lt. der Beschlußvorlage aus 2020 hat man sich einen Fachanwalt und den HSGB mit in´s Boot geholt genau das hat man mMn beim Vorhaben "Ausschluß eines Mitglieds aus der Einsatzabteilung" zu spät gemacht. Sonst hät´s nämlich funktioniert
Das reine Aufstellen und In-Kraftsetzen von Satzungen bedeutet ja erstmal nicht, daß man sich das auch wirklich gut überlegt hat oder daß die rechtlich sauber sind. Und wenn man sich´s überlegt hat, bedeutet es nicht automatisch, daß man den richtigen Weg gewählt hat. Jetzt probiert man es halt in Helsa auf DIE Weise. Das kann gut gehen (wenn z. B. keiner klagt), muß es aber nicht. Wieviele (Muster-)Feuerwehrkostensatzungen sind den Kommunen z.B. in den letzten Jahren nochmal um die Ohren geflogen?
Fakt ist halt, daß die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Helsa, OT Helsa ab dem 01.02. nicht mehr gegeben wäre. Maximal Sch....! Es sind aber immer noch min. acht Leute da, die Ihren Dienst freiwillig leisten wollen. Da is sogar einer so scharf drauf, daß er wegen des Feuerwehrdienstes vor Gericht gezogen ist. Er ist als direkt Betroffener sehr wahrscheinlich sogar antragsberechtigt einen Gemeinderatsbeschluß zur Auflösung der FF gerichtlich überprüfen zu lassen. Und möglicherweise ist er auch recht klagefreudig...
Die Zwangsverpflichtung von Bürgern zum Feuerwehrdienst ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte der Verpflichteten, dem staatlicherseits eine Prüfung vorangehen muß, ob nicht ein milderes Mittel auch zum Ziel (gewährleisteter Brandschutz im OT Helsa) geführt hätte. Da kann es einen Unterschied machen, wenn ich ca. 20% der erforderlichen Leute eigentlich freiwilligerweise schon beieinander hätte. Insbesondere wenn die Prämisse der Freiwilligkeit im HBKG ja schon drin steht Und die Aussage die Verpflichteten unterwerfen sich dem Zwang freiwillig" wäre vor Gericht eigentlich ziemlich schräg.
Die Gemeindefeuerwehr Helsa besteht ja auch noch aus drei weiteren Ortswehren:
Hat die Kommune ausreichend überprüft, ob es nicht ein milderes Mittel wäre, deren Ausrüstung und Ausrückebereiche zu optimieren? Platz in den GH´s für umstationierte, notwendige Löschfahrzeuge aus Helsa wäre eigentlich. Es sind doch nur jeweils ca. dreieinhalb Kilometer Entfernung der Ortskerne zueinander. Die Ortsteile sind sogar ungefähr gleich groß. Schon würde der Personalbedarf der OT-Feuerwehr Helsa sinken. Der RW? Weg damit da die OT-Feuerwehr Helsa nicht ihre jederzeit gewährleistete Einsatzbereitschaft" darstellen kann, disqualifiziert sie sich lt. §5 der hess. FwOV für überörtliche Aufgaben. Schon wieder sechs Leute weniger Personalbedarf. Der ELW 1 - geht an den Standort, der den Gemeindebrandinspektor stellt. Schwuppdiwupp brauch´ ich auf einmal statt paarundvierzig nur noch 18 Männekens. Und acht hätte ich ja schon!
Was ich damit sagen will: Helsa ist hier in eine ganz schwierige Lage manövriert worden. Das läßt sich mMn nicht mit anderen Feuerwehren vergleichen, die wegen "echtem" Personalmangel auf verpflichtetes Personal zurückgreifen mußten oder aufgelöst wurden. Und ich bezweifel´, daß die erklärte komplette Abschaffung der FF und Einberufung einer reinen Pflichtfeuerwehr der Königsweg ist da wieder raus zu kommen: Alters- und Ehrenabteilung, Jugendfeuerwehr (=die Zukunft!) automatisch mit aufgelöst. Der Status als Feuerwehr mit überörtlichen Aufgaben" müßte eigentlich aberkannt werden. Die Möglichkeit der Wahl von Führungskräften weg. Selbst die passive Wählbarkeit ist nicht mehr gegeben, da lt. § 12 Abs. 2 HBKG z.B. der Gemeindebrandinspektor Mitglied einer FREIWILLIGEN Feuerwehr sein muß
Ich wünsche den Kameraden viel Glück auf Ihrem schwierigem Weg aber DEN hätte ich SO net gewählt.
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