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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr? | 71 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 866122 | ||
Datum | 26.01.2021 18:34 MSG-Nr: [ 866122 ] | 1976 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Alexander H. Ich bleib dabei, was die gemacht haben ist höchst fragwürdig und ist vom Gesetz her nicht gedeckt. ... und was wäre Dein Lösungsansatz aus Sicht der Gemeinde, wenn die FF nur noch aus einer Handvoll Leuten besteht ... und somit der gesetzliche Generalauftrag an die Gemeinde "eine (...) leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen" (HBKG §3 Abs. 1 Nr. 1) mit der FF nicht erfüllbar ist? Die PF ist ja die gesetzliche Auffanglösung für eben diesen Fall. Da ist wohl eher eine Lösungsfindung und keine Problemfindung gefragt. Und ich glaube nicht, dass bei der jetzt eingeschlagenen Lösung kein juristischer Rat eingeholt wurde (schon alleine aus dem Grunde sind Gemeinden im Städtetag oder Gemeindebund ...). Gruß Gerhard | ||||
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