Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Feuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr? | 71 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 866119 |
Datum | 26.01.2021 16:07 MSG-Nr: [ 866119 ] | 2060 x gelesen |
Infos: | 23.01.21 03.01.2014: KBI Dr. Björn STEISEL freigestellt - Zukunft? 21.01.21 2015: Wahl zum Wehrführer in Helsa gescheitert 21.01.21 Kreisbrandinspektor Steisel freigestellt 21.01.21 Feuerwehr Helsa
|
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Pflichtfeuerwehr
2. Polizeiführer
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Pflichtfeuerwehr
2. Polizeiführer
Geschrieben von Michael W.Den Leuten kannst du den Austritt aus der FF nicht verbieten. Du kannst sie nur verpflichten, wenn es eine PF gibt. Die wiederum musst du einberufen, wenn nicht genügend Leute für den Dienst in der FF da sind.
Sorry, aber ich lese das anders.
Zitat:"(5) In Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr ist die öffentliche Feuerwehr als Freiwillige Feuerwehraufzustellen. In Gemeinden mit Ortsteilen kann für jeden Ortsteil eine Ortsteilfeuerwehrgebildet werden. Soweit Freiwillige hierfür nicht zur Verfügung stehen, sind die erforderlichen Personen zum ehrenamtlichen Feuerwehrdienst nach § 10 Abs. 3 heranzuziehen"
Das heißt für mich, die Freiwillige Feuerwehr besteht weiter, einmal aus dem Teil, die das (bisher) freiwillig machen und den weiter erforderlichen, die hierzu verpflichtet werden müssen.
Das bedeutet nicht. FF auflösen. Rest rausschmeißen. PF gründen. Alle die man will verpflichten.
Desweiteren kann ja nach dem Gesetz auch nur verpflichtet werden wer min. 18 und max 50 ist.
Und auch eine Jugendfeuerwehr gibt es nach dem Gesetz nur in einer Freiwilligen Feuerwehr.
Da Jugendliche ja nicht verpflichtet werden dürfen.
Zitat:"§ 8Jugendfeuerwehren, Kindergruppen,Nachwuchsgewinnung
(1) Bei den Freiwilligen Feuerwehren sollen nach Möglichkeit Jugendfeuerwehren gebildetwerden. Angehörige einer Jugendfeuerwehr müssen das zehnte Lebensjahr vollendet haben.Als Leiterin oder Leiter einer Jugendfeuerwehr (Jugendfeuerwehrwartin oderJugendfeuerwehrwart) darf nur tätig werden, wer die hierfür erforderliche Eignung und dieBefähigung hat."
Ich bleib dabei, was die gemacht haben ist höchst fragwürdig und ist vom Gesetz her nicht gedeckt.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|