Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr? | 71 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 866117 |
Datum | 26.01.2021 15:48 MSG-Nr: [ 866117 ] | 1976 x gelesen |
Infos: | 23.01.21 03.01.2014: KBI Dr. Björn STEISEL freigestellt - Zukunft? 21.01.21 2015: Wahl zum Wehrführer in Helsa gescheitert 21.01.21 Kreisbrandinspektor Steisel freigestellt 21.01.21 Feuerwehr Helsa
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Hallo,
Geschrieben von Alexander H.Denn es riecht schon sehr danach, das dies NUR so gemacht wurde, um das Urteil des Verwaltungsgerichtes zu umgehen.
Nein. Es wurde gemacht, um eine funktionierende Feuerwehr zu erhalten. Den Leuten kannst du den Austritt aus der FF nicht verbieten. Du kannst sie nur verpflichten, wenn es eine PF gibt. Die wiederum musst du einberufen, wenn nicht genügend Leute für den Dienst in der FF da sind. Ich sehe da erstmal nichts umgangenes. Im Gegenteil: Wenn klar ist, dass es mit dieser Person Probleme mit den restlichen PFlern gibt, tut die Gemeinde im Sinne einer funktionierenden Feuerwehr (egal oder FF oder PF) gut daran, eben genau diese Person nicht zu verpflichten. Es besteht auch kein Grund dazu, schließlich wohnt und arbeitet er ja nicht in dem betreffenden Ort.
Gruß,
Michael
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