Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr? | 71 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 866110 |
Datum | 26.01.2021 14:50 MSG-Nr: [ 866110 ] | 2062 x gelesen |
Infos: | 23.01.21 03.01.2014: KBI Dr. Björn STEISEL freigestellt - Zukunft? 21.01.21 2015: Wahl zum Wehrführer in Helsa gescheitert 21.01.21 Kreisbrandinspektor Steisel freigestellt 21.01.21 Feuerwehr Helsa
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Geschrieben von Alexander H.Laut Hessischen Brandschutzgesetz ist eine Auflösung der Gemeindefeuerwehr unzulässig. Wo steht das?
(Falls du mit § 7 Abs. 1 Satz 3 antworten willst, lies den vorher nochmal, dann nochmal ganz, und dann antworte anders.)
Geschrieben von Alexander H.Das Brandschutzgesetz in Hessen kennt auch gar nicht die Arten von Feuerwehren wie es andere kennen. Das hält die Hessen übrigens nicht davon ab, unterschiedliche Arten von öffentlichen Feuerwehren in den vom Land erstellten Kreisausbildungsunterlagen allen neuen Brandschutzjüngern zu lehren, und diese dabei in "Freiwillige Feuerwehren, Berufsfeuerwehren, Pflichtfeuerwehren" zu unterscheiden.
Tja, und nun?
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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Geändert von Sebastian K. [26.01.21 14:51] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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