News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr? | 71 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 866109 | ||
Datum | 26.01.2021 14:29 MSG-Nr: [ 866109 ] | 2053 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Jürgen M. wenn man jetzt aus dem Urteil das Recht auf den Eintritt in die Pflichtfeuerwehr im Nachbarort herauslesen will dann muss man das konsquent tun. Ja dann müssen wir das aber auch komplett konsequent tun. Laut Hessischen Brandschutzgesetz ist eine Auflösung der Gemeindefeuerwehr unzulässig. Deswegen bleib ich schonmal grundsätzlich dabei. Es wird keine FF aufgelöst und eine PF gegründet. Das Brandschutzgesetz in Hessen kennt auch gar nicht die Arten von Feuerwehren wie es andere kennen. Die FF bleibt eine FF, entweder mit rein freiwillig Aktiven oder aber wenn diese nicht ausreichend sind, mit verpflichteten Bürgern "aufgefüllte" Freiwillige Feuerwehr. Somit ist sein Recht in der FF zu bleiben nie erloschen, da sie rein rechtlich immernoch besteht. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|