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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr? | 71 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern | 866105 | ||
Datum | 26.01.2021 13:04 MSG-Nr: [ 866105 ] | 2221 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. Er ist ja kein Bürger von Helsa. Den geht das gar nichts an. nach Verfolgung der ganzen Diskussion ist mir immer noch nicht ganz klar geworden, warum sich ein Bürger einer Nachbargemeinde überhaupt in die Feuerwehr einer anderen Gemeinde einklagen kann. Noch dazu, wo er auch nicht dort arbeitet. Woraus leitet sich denn da ein Rechtsanspruch ab? Gruß vom Ammersee, Thomas | ||||
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