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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr tritt wegen einer Person zurück, jetzt Pflichtfeuerwehr? | 71 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 866104 | ||
Datum | 26.01.2021 12:57 MSG-Nr: [ 866104 ] | 2201 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. das dürfte aber für diesen Herrn der Knackpunkt sein. Warum nicht, er wird ja in seinem Recht verletzt in der Feuerwehr zu sein. Diese Recht hat er sich ja erfolgreich eingeklagt. Wenn die Verwaltung einen Weg einschlägt, die es ihm nun verbietet seinen "erstrittenes" Recht in Anspruch zu nehmen, warum soll er dann nicht erneut klagebefugt sein? | ||||
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