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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Rauchwarnmelder in privaten Wohnungen | 11 Beiträge | ||
| Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 866006 | ||
| Datum | 22.01.2021 17:02 MSG-Nr: [ 866006 ] | 1053 x gelesen | ||
Hallo! Ich würde in beiden Fällen eine Türöffnung durchführen und in der Wohnung erkunden. Eine Erkundung von außen wäre mir in beiden Fällen zu unsicher um einfach wieder einzurücken. Denn hab ich wirklich alle Räume sicher gesehen? Hängt wie im Fall Nr. 1 der Melder in einem Raum den ich von außen nicht sehe und er hat nur aufgehört zu piepen weil er evtl. schon von der Decke geschmolzen ist? Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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