Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Frage aus der Führerscheinprüfung? | 30 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8B., Düsedau / Sachsen-Anhalt | 865371 |
Datum | 23.12.2020 11:03 MSG-Nr: [ 865371 ] | 1566 x gelesen |
Polizei
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Geschrieben von Jens E. In diesem Fall war die Pol als Kolonne unterwegs, sieht man recht deutlich auch an die Sicherungsposten an der Kreuzung. [...]
Blaue Flaggen sind in der Kolonne nicht mehr modern?
Blaue Flaggen gibt es nur im geschlossenen Verband, da die Polizei (mal wieder) keine Flaggen gesetzt hat, ist es wirklich auch nur eine Kolonne von zufällig hintereinander fahrenden Polizeifahrzeugen ohne daraus ableitbare Wirkungen für andere am Verkehr teilnehmende.
Geschrieben von Christian R. Wenn mich mein wissen aus meinem Maschi-lehrgang und dem RS -kurs nicht verlassen hat inzwischen zählt doch ein offiziell angemeldeter konvoi rechtlich als ein gesamt-fahrzeug (weswegen ja auch ohne signal rote ampeln überfahren werden dürfen)
Sowas wurde euch beim RS-Kurs unterrichtet? Respekt, bei meinem konnte der Dozent nichtmal Sonder- und Wegerecht unterscheiden.
Auch hier wieder: wenn ein geschlossener Verband angemeldet ist wird die zuständige Behörde auch immer Auflagen zur Art der Kennzeichnung machen. Sollte eine Fahrt im Verband anlässlich eines Einsatzes oder einer Übungsfahrt notwendig sein, kann diese Anmeldung entfallen. Das befreit jedoch nicht von der Kennzeichnungspflicht.
geschlossener Verband - verkehrsrechtlich EIN Fahrzeug, Kennzeichnung
Kolonne, Konvoi, ... - viele Autos hintereinander, die ohne Kennzeichnung zwar für sich selbst, aber zufällig in die gleiche Richtung fahren
Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.
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