Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Frage aus der Führerscheinprüfung? | 30 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 865368 |
Datum | 22.12.2020 22:24 MSG-Nr: [ 865368 ] | 1914 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Straßenverkehrsordnung
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Straßenverkehrsordnung
Geschrieben von Juergen W.Die vn Dir aufgefuehrten Teilnehmer sind von den Aufuehrungen der StVo befreit, also die StVo ist praktisch fuer diese Teilnehmer nicht existent
Eine solche Interpretation halte ich für genau so unglücklich wie die Aussage "bei der Menschenrettng gilt die UVV nicht".
Im Gegenteil bin ich der Meinung, dass die StVO auch bei Einsatzfahrten gilt (wie auch die UVV bei der Menschenrettung gilt), und man jede einzelne Überschreitung (egal ob StVO oder UVV) nur dann begehen darf, wenn die Situatin es erfordert.
Mal so als Beispiel: Man darf ja bei der Einsatzfahrt trotz §35(1) nicht einfach mal nachts ohne licht fahren. Wenn nicht im Einzelfall der Einsatzerfolg durch das Einschalten des Lichts gefährdet wäre.
Geschrieben von Juergen W.Aber unabhaengig von dem wie Juristen die Sache im Fall des Falles auslegen moegen, es kann nicht schaden wenn man sich dem Wortlaut des Para 1 entsprechend verhaelt, auch wenn man nicht musz
Genau.
Ob man das jetzt wegen §1 tut oder wegen §35(8) spielt im Grunde schon keine Rolle mehr, denn:
Geschrieben von Juergen W. Ich hatte jedenfalls mehrfach in meinen Autofahrer-Leben Glueck dasz es auch andere gab die hier und da mal vorausschauend auf ihre Vorfahrt verzichtet und mir mein Fehlverhalten verziehen haben.
...wenn alle daran arbeiten, dass der Verkehr sicher ist, dann ist die Chance am größten, dass keinem was passiert!
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