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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Frage aus der Führerscheinprüfung? | 30 Beiträge | ||
| Autor | Juer8gen8 W.8, Frechen / NRW | 865365 | ||
| Datum | 22.12.2020 21:36 MSG-Nr: [ 865365 ] | 2189 x gelesen | ||
Hallo Daniel und Mitleser, es mag sein dasz da Juristen und Leute wie ich vlt einen unterschiedlichen Fokus entwickelt haben: Wenn ich Deine Ausfuehrung mit der von der StVo befreienden Wirkung richtig Verstanden habe ist es dann doch so: Die vn Dir aufgefuehrten Teilnehmer sind von den Aufuehrungen der StVo befreit, also die StVo ist praktisch fuer diese Teilnehmer nicht existent - klar dann kann auch Para1 nicht gelten. Aber fuer alle die sich an die StVo halten mueszen gibt es doch keine Ausnahme fuer den Para 1 - oder habe ich da noch was ueberlesen / falsch verstanden ? Aber unabhaengig von dem wie Juristen die Sache im Fall des Falles auslegen moegen, es kann nicht schaden wenn man sich dem Wortlaut des Para 1 entsprechend verhaelt, auch wenn man nicht musz. - Ich hatte jedenfalls mehrfach in meinen Autofahrer-Leben Glueck dasz es auch andere gab die hier und da mal vorausschauend auf ihre Vorfahrt verzichtet und mir mein Fehlverhalten verziehen haben. | ||||
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