Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Frage aus der Führerscheinprüfung? | 30 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8R., Farschweiler / Rheinland Pfalz | 865362 |
Datum | 22.12.2020 19:13 MSG-Nr: [ 865362 ] | 2238 x gelesen |
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Wenn mich mein wissen aus meinem Maschi-lehrgang und dem RS -kurs nicht verlassen hat inzwischen zählt doch ein offiziell angemeldeter konvoi rechtlich als ein gesamt-fahrzeug (weswegen ja auch ohne signal rote ampeln überfahren werden dürfen)
Da das erste fahrzeug des konvoi ja deutlich durch war, wäre eigentlich die lage selbst mit discomucke ziemlich eindeutig.
Abgesehen davon sieht es aber so aus als wäre der pol-zug halbwegs geplant unterwegs weshalb ich annehme der löschzug hätte die gefahr für leib und leben eher auf seiner seite als die pol
Da sollte die pol netterweise wirklich platz machen
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