Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Neubeschaffung Drehleiter - Diskussion über Standort :-() | 34 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 864869 |
Datum | 02.12.2020 09:52 MSG-Nr: [ 864869 ] | 2689 x gelesen |
Infos: | 22.11.23 Gemeinderat besiegelt den neuen Drehleiterstandort Leimen
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Feuerwehr-Verordnung
Geschrieben von Bernd O.dafür wird Dir aber niemnand mehr den Geldhahn aufdrehen um ein Hubrettungsfahrzeug zu kaufen! Denn erforderlich ist es nunmal zum Sicherstellen des zweiten Rettungsweg. Klingt zwar doof, ist aber so... An der Stelle gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern. In RLP z.B. sind Hubrettungsfahrzeuge, die nur als Arbeitsgeräte und nicht als Rettungsweg vorgesehen sind, tatsächlich mit eigenem Zeitansatz in den Landesvorgaben vorgesehen (Anlage 2 zur FwVO, Fußnote 3), und wären damit grundsätzlich auch förderfähig.
Ob es so ein "Nur-Arbeits-HRF" im Land auch tatsächlich gibt, glaube ich aber nicht. Vor einigen Jahren hatte das Land den Zeitansatz dafür mal erhöht, um damit die Kommunen zu entlasten, und gleichzeitig festgetellt dass es schon beim alten Zeitansatz keinen Beschaffungsbedarf gegeben habe, weil es genug "Rettungsweg-HRF" gab, um die entsprechenden Orte abzudecken.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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