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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Weisungsbefugnis FUK Niedersachsen bei Feuerwehrhäusern | 3 Beiträge | ||
| Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 864319 | ||
| Datum | 18.11.2020 08:20 MSG-Nr: [ 864319 ] | 2635 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, ich habe eine generelle Frage: Ist die FUK Niedersachsen bei Um- und Neubauten von Feuerwehrgerätehäusern weisungsbefugt? D.h. kann die FUK Vorgaben bei dem Um- & Neubau geben, die eingehalten werden müssen und kann die FUK, im äußersten Notfall, bei Nichteinhaltung das Feuerwehrhaus sperren? Darf die FUK auch bestehende Bauten ggf. aus Platz- & Sicherheitsmängeln sperren? Wenn ja, gibt es dazu ein Schriftstück? Danke! | ||||
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