Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Neue Vollzugsbekanntmachung BayFwG | 28 Beiträge |
Autor | Nils8 J.8, Wackersdorf / | 864117 |
Datum | 10.11.2020 09:15 MSG-Nr: [ 864117 ] | 1631 x gelesen |
Kreisbrandrat
Kreisbrandinspektor
Kreisbrandmeister
...so isses!
Ich würd´ nämlich eher sagen, daß die Alarmierung immer recht stur nach Schleifen-"Nummern" durchgeführt wird. Und unter drei Schleifen (KBM, Kommandant, Ortswehrschleife) geht selbst bei Klein-Einsätzen nix.
Wenn Du, um in Adrians Beispiel zu bleiben, einen "B3-Person" tagsüber alarmiert bekommst und als Schleifen-Nummer die 851 hast, kommen da einige vor Dir: KBR, KBI, KBM, Kommandantenschleifen, alle Feuerwehren mit niedrigeren Schleifen-Nummern etc. Ratz-fatz ist die nächste Minute Deiner kostbaren Hilfsfristzeit weg, ohne daß du deine Füße überhaupt unter´m Schreibtisch hervorgekramt hast, weil du bis dahin nämlich noch null Ahnung von nix hast.
Bei "B4" rennen dann die ersten schon über´n Gerätehaushof, wenn die Leitstellendispo irgendwann mal endlich des Nuscheln anfängt...
Wieviele Schleifen vor mir sind, merk´ ich jeden Sonntag beim Probealarm -> um 11:30Uhr wird in der Leitstelle auf´s Knöpfchen gedrückt, bis der ganze Krempel bei mir ankommt sind schon über sieben Minuten rum...
Gruß
Nils
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