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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Aufgaben Gemeinde vs. Aufgaben Förderverein | 60 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 863566 | ||
Datum | 23.10.2020 08:47 MSG-Nr: [ 863566 ] | 1086 x gelesen | ||
Da liegst Du leider falsch. Die Gemeinnützigkeit ist in der AO (Abgabenordnung) beschrieben und Satzungen mussten da schon immer konform sein. Die letze große Änderung gab es da im Jahr 2007 AO Änderung 2007 Da wurden auch erstmals die Punkte 11 und 12, die für uns relevant sind, im § 52 eingeführt. Vorher lief das hilfsweise über den §52 Abs 1 AO " die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. ". Seit 2007 gabs da keine weitere Änderung, also auch keine weitere Notwendigkeit Satzungen an zu passen. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | ||||
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