| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Aufgaben Gemeinde vs. Aufgaben Förderverein | 60 Beiträge |
| Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 863515 |
| Datum | 21.10.2020 15:09 MSG-Nr: [ 863515 ] | 1576 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
gesunder Menschenverstand
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Ich spreche nicht von den Einnahmen.
Die sind mir sowas von egal, da muss jeder Verein mit klarkommen ob er sich rein aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanziert oder nebenbei einen Geschäftsbetrieb aufrechterhält.Danach wird dann entschieden ob entsprechende Steuern anfallen oder nicht.Und ich bezweifle nicht die Arbeit der FA in BaWue.
Ich kann nur von unserem FA sprechen,wenn wir als Vereinsvorstand denen regelmäßig Quittungen über Bewirtungskosten zu Weihnachtsfeiern vorlegen würden,wären wir unsere Gemeinnützigkeit bald los.
Wir sind auch 36 Mitglieder im Verein.
Die Beamten dort haben sich schon angestellt als es um Zuschüsse für Weihnachtsfeier der Jugendfeuerwehr ging.Und das waren bei 18 Jugendlichen knapp 200 also grob 10 / Nase.
Man wollte von uns ( Gründung 17.11.18) sogar eine Kassenaufstellung bzw. Bericht für das Geschäftsjahr 2018 haben,obwohl dieses am 31.12.18 endete.Das es dann für dieses Geschäftsjahr nicht so ganz viel mehr zu berichten gab,war mit GMV schon klar.Aber hat da FA nicht gestört ,man hat auf den obligatorischen 2-Zeiler bestanden.
Deshalb die Anmerkung zu den Ausgaben und der Vereinbarkeit mit der Gemeinnützigkeit.
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| | 20.10.2020 09:05 |
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Wolf7gan7g K7., Deißlingen Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | |