Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 863450 |
Datum | 20.10.2020 14:50 MSG-Nr: [ 863450 ] | 2127 x gelesen |
Bürgerliches Gesetzbuch
Meine Meinung kommt daher, dass ich während des Studiums die Vertreter des Finanzamtes an das Finanzgericht in Stuttgart begleiten durfte, und im Erörterungstermin dem Kläger (Feuerwehr-Förderverein) mitgeteilt wurde, dass seine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat.
Wenn der Feuerwehr Förderverein als die Gemeinnützigkeit erhalten hat, dann weil die Grundsätze der Gemeinnützigkeit nicht richtig angewendet wurden.
In der Satzung auf der Seite die Du verlinkt hast steht, dass keine Mitglieder Vorteile aus Mitteln des Vereines erhalten darf. Wenn Ausrüstung gekauft wird, die DIREKT an die Mitglieder geht, dann wird gegen die Satzung verstoßen.
Es gibt keinen Unterschied zwischen Schenkung und Spende. Die Hingabe von etwas ohne Gegenleistung ist nach dem BGB eine Schenkung und unterliegt nach dem Erbschaftsteuergesetz der Schenkungssteuer. Steuerfrei ist eine Schenkung dann, wenn sie eine anerkannte gemeinnützige Einrichtung oder an Bund/Land/Gemeinde geht. In dem Fall wird im Volksmund von einer Spende gesprochen.
Bei der Entgegennahme hast Du Recht, der Bürgermeister darf nur das Angebot der Spende annehmen, die Spende selbst darf nur der Gemeinderat annehmen.
Ich unterstelle weder den Kameraden noch den Behörden, dass sie falsch handeln und nicht jede Unwissenheit und Unkenntnis einer Rechtslage ist auf Dummheit zurückzuführen.
Wenn das Finanzamt einem Förderverein die Gemeinnützigkeit zugesteht, dann bindet dieser Bescheid erstmal; auch wenn das Finanzgericht von einer anderen Rechtslage ausgeht. Aus dem Fehler eines Finanzamtes entsteht noch keine Rechtsgrundlage.
Wenn jemand einen Förderverein ins Leben ruft, dann kann die ganze Sache gut gehen. Es kann ein harmonische Miteinander mit Feuerwehr und Gemeinde geben.
Es kann aber auch nach hinten losgehen und damit anfangen, dass es keine Gemeinnützigkeit gibt; dass die Gemeinde nichts mit diesem Verein zu tun haben will und der Verein am Ende die Feuerwehr spaltet.
Daher gehe ich gerne auf meine Aussage zu Beginn ein. Ich teile die Meinung des Gesetzgebers, dass alle Beschaffungen in der Feuerwehr und für die Feuerwehr ausschließlich über die Gemeinde erfolgen sollen und die Selbstbeschaffung über Vereine oder Vereinigungen irgendwelcher Art nicht im Sinne der Gemeinschaft sind.
Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.
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