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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 863438 | ||
Datum | 20.10.2020 12:34 MSG-Nr: [ 863438 ] | 2162 x gelesen | ||
Hallo, nur am Rande: Geschrieben von Andreas L. Dabei sollte man im Hinterkopf behalten, dass eine DLK 23/12 eigentlich nur für Gebäude mit mehr als 8 Obergeschossen notwendig ist. ... stimmt so nicht. Die DLK ist als Rettungsgerät (d.h. mit kurzer Hilfsfrist) erforderlich, wo der zweite Rettungsweg nicht über tragbare Leitern der Feuerwehr oder baulicherseits sichergestellt werden kann. Die wäre üblicherweise (je nach Landesbaurecht) zwischen dem 3. oder 4.OG und dem 8.OG der Fall. Drüber braucht es eigentlich keine DLK - da kommt die sowieso nicht hin ... Gruß Gerhard | ||||
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