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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Lutz8 R.8, Geeste / Niedersachsen | 863436 | ||
Datum | 20.10.2020 12:29 MSG-Nr: [ 863436 ] | 2168 x gelesen | ||
Hallo, ich gebe einfach mal einen Hinweis auf den Historischen Löschzug Pelkum e.V. . (Hamm Westf.) Das ist ein Museum, welches eine eigene Werkfeuerwehr besitzt.Die historischen Exponate müssen ja schließlich auch geschützt werden. Das geht mit einer Betriebs- oder Werkfeuerwehr.Heißt aber auch, daß man dem Grunde nach auch alarmiert werden kann. Das ist in Pelkum auch schon vor gekommen. Das wiederum bedeutet, daß die Fahrzeuge , die noch im Einsatzdienst sind , auch gewartet und geprüft werden müssen. Es ist zwar schon fast ein juristischer Winkelzug, aber wenn man so einer Zulassungsstelle den Grund gibt, den Stempel drunter zu machen und dann alle glücklich sind .... Gruß aus dem Emsland Lutz | ||||
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