Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 L.8, Salzgitter / Niedersachsen | 863424 |
Datum | 20.10.2020 11:11 MSG-Nr: [ 863424 ] | 2195 x gelesen |
Ortsfeuerwehr
Ortsfeuerwehr
Ortsfeuerwehr
Drehleiter mit Korb
Drehleiter mit Korb
So lange die Gemeinde miteinbezogen wird und auch ein Nein akzeptiert wird, ist es ja alles in Ordnung. Vor allem muss man die Folgekosten bedenken.
Ich kenne aber auch Fälle, da wird etwas über den Förderverein beschafft, weil die OF es für notwendig hält. Auf nächst höherer Ebene wurde es aber ganz anders gesehen.. In diesem Fall ging es um einen TH-Satz. Das Konzept der Gemeinde sah aber keinen TH-Satz in der OF vor, da in unmittelbarer Nähe bereits ein TH-Satz vorhanden ist.Am Ende hat die OF dann eben ihren eigenen TH-Satz beschafft. Die Folgekosten (Wartung, Reparatur etc.) musste dann aber die Gemeinde übernehmen. Und das ist kein Einzelfall.
Es gibt auch Feuerwehren, die ein altes Fahrzeug (z.B. DLK 23/12) über Eigenmittel anschaffen. In diesem Fall kamen nicht nur die umfangreichen Wartungskosten, Prüfungskosten und Reparaturen dazu, die auf einmal die Gemeinde tragen musste. Irgendwann kam man auch auf die Idee der Ersatzbeschaffung und dieses Mal sollte es die Gemeinde tragen. Dabei sollte man im Hinterkopf behalten, dass eine DLK 23/12 eigentlich nur für Gebäude mit mehr als 8 Obergeschossen notwendig ist. Tja, wenn es solche Gebäude aber in der Gemeinde nicht gibt, dann wird einem das Problem sicher deutlich.
Auch eine Gemeinde hat nur endlich viel Geld.
MKG
Andreas
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