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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 863405 | ||
Datum | 20.10.2020 09:05 MSG-Nr: [ 863405 ] | 2441 x gelesen | ||
Sorry, aber genau das ist der Sinn eines "Förder"-Vereins. Gerade in Zeiten wie diesen oder in Gemeinden, in denen das Geld eh knapp ist, bewirkt ein Förderverein sehr viel gutes, in dem er Dinge, auch KfZ, früher beschafft, wie es dem Gewährsträger möglich ist. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | ||||
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