Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge |
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 863390 |
Datum | 19.10.2020 19:29 MSG-Nr: [ 863390 ] | 2350 x gelesen |
Technisches Hilfswerk
Technisches Hilfswerk
Sondersignal
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo,
ich glaube ihr müsst die Katastrophenschutzorganisationen als Beispiel außen vor lassen.
Bei denen ist es gang und gäbe, den Einheiten durch Fördervereine, zusätzliche Fahrzeuge zuzuführen. Es gibt darunter auch Fahrzeuge die sich im Privatbesitz befinden.
Dabei gibt es ganz unterschiedliche Zulassungs- und Versicherungsmodelle. Teilweise kann man das an den Kennzeichnen erkennen. Zumindest beim THW recht einfach möglich. Spätestens wenn das Fahrzeug keine THW Nummer hat, dann kann es sich um ein Privatfahrzeug oder Fördervereinsfahrzeug handeln.
Wer jetzt kommt, ja die Fahrzeuge haben aber dann kein SoSi nein, die sind voll ausgestattet inkl. Funk.
Schein also grundsätzlich kein Problem zu sein. Die Fahrzeuge werden aber der Organisation über einen (un-)bestimmten Zeitraum überlassen.
Da Feuerwehr ebenfalls im Katastrophenschutz tätig ist, kann ich mir nicht vorstellen, das eine zweckgebundene Übereignung ein Problem darstellt.
Ein durch den Förderverein beschafften KAT in Feuerwehrhänden, um bei einem Hochwasser Hilfe zu leisten, könnte man sich unter einem diesen Konstrukten durchaus vorstellen. Auch einen zusätzlichen MTW....
Motiv könnte sein, dass der Gemeinderat eine Beschaffung ablehnt die FF den Bedarf ab trotzdem sieht.
Ich würde die Frage der Gemeinde/Landkreis stellen.
Gruß
Dirk
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