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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 863381 | ||
Datum | 19.10.2020 16:11 MSG-Nr: [ 863381 ] | 2406 x gelesen | ||
Danke für die Beispiele. Meine Rede. Geschrieben von Matthias K. Blaulicht- bzw. Sondersignale sollen so wenig wie möglich installiert werden und die Vorgaben des § 52 StVZO sind eng auszulegen. Das bezieht sich hauptsächlich auf Privat-Fahrzeuge mit Sosi. Wenn ein Förderverein aber ein Fahrzeug "spendiert", das im Bedarfsplan vorhanden ist, dürfte das kein Thema sein. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | ||||
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