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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 863340 | ||
Datum | 18.10.2020 17:32 MSG-Nr: [ 863340 ] | 2537 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael R. Das sehen einige Zulassungsstellen wohl tw. noch anders wie mir Kollegen berichtet haben. Dem könnte abgeholfen werden, indem man sie auf die Rechtslage festnagelt... Geschrieben von Michael R. Genauso wie alle Zulassungsstellen in NRW FW-Oldtimer auch unterschiedlich behandeln. Da gibt es eine offizielle Regelung vom Ministerium. Allerdings wird kein Betroffener die Abweichler unter den Zulassungsstellen auf diese Regelung festnageln wollen, weil die Abweichungen ja nur zu seinem Vorteil sein können, gelle ;-) Aber dafür gibt die Klarstellung aus dem VkBl. 01/2020 S.9 ja jetzt neuen Raum für örtlich unterschiedliche Auslegungen... | ||||
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