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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 863318 | ||
Datum | 18.10.2020 12:21 MSG-Nr: [ 863318 ] | 2600 x gelesen | ||
Was Du als Träger der Feuerwehr magst oder nicht ist da erstmal zweitrangig. Es geht um die Zulässigkeit von SoSi´s auf Fahrzeugen, die nicht auf den Gewährsträger einer Feuerwehr zugelassen sind. Es bestätigt doch nur meine Aussage, dass im § 52 nichts zu den Eigentumsverhältnissen eines Fahrzeuges mit SoSi gesagt wird. Auch die Versicherung sit dort kein Thema. Es stehen dort nur die Regeln dafür, das auch Privatfahrzeuge mit einer solchen ausgerüstet werden können, wenn eine Genehmigung nach § 70 StVZO vorliegt. Warum soll das dann nicht bei einem eV. und einem Einsatzfahrzeug nicht gehen? Bisher hast Du hier keine entsprechenden Vorgaben geliefert. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | ||||
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