Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 863317 |
Datum | 18.10.2020 12:12 MSG-Nr: [ 863317 ] | 2642 x gelesen |
Sondersignal
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo,
Geschrieben von Wolfgang K.Hab hier mal eine Vorschrift aus RLP zum Thema Privatfahrzeuge und Sosi. Hier handelt es sich sogar um "handelsübliche PKW". Und wenn man den Punkt 1.2 liest, spricht nichts dagegen, hier eine Einsatzfahrzeug mit SoSi auf einen e.V. mit entsprechendem Zweck zu zu lassen.
In dieser Regelung geht es mit keinen einzigen Wort um Einsatzfahrzeuge, die auf Vereine zugelassen sind. In dieser Regelung geht es einzig und allein darum, dass man unter bestimmten Voraussetzungen zivile Privatfahrzeuge entsprechender Funktionsträger mit Sondersignalanlage ausrüsten darf. Dies bedarf neben einer entsprechenden Bescheinigung der jeweiligen Versicherung insbesondere der Einzelgenehmigigung durch zuständige Behörde und ist pro Landkreis mittels einer Quotenregelung (auf die Anzahl Einwohner sowie die Fläche bezogen) anzahlmäßig gedeckelt.
Ich kenne nur die Variante, dass das Fahrzeug dem Träger der FF zur Verfügung gestellt wird und von diesem dann zugelassen wird. Alles andere würde ich als Träger der Feuerwehr auch nicht wollen.
Gruß,
Michael
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