Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, Bergisch Gladbach / HA Köln / NRW | 863271 |
Datum | 16.10.2020 17:15 MSG-Nr: [ 863271 ] | 3327 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungsdienst
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungsdienst
Geschrieben von Wolfgang K.Geschrieben von Michael R."bekommen tw. Auflagen z.B. Blaulicht nicht auf öffentlichen Straßen zu nutzen.
"
Das sie ja ohne nur im Rahmen des § 38 STVO nutzen dürfen. Und wenn sie außerhalb des Werksgeländes eingesetze werden, gibts wohl einen entsprechenden Auftrag der LS "mit Sosi"
Es gibt mehr wie einen Betrieb alleine im RP Köln, die öffentliche Straßen zwischen Betriebsteilen haben.
Die Zuständigkeit sich aber auch auf die Außenliegenschaften bezieht.
Einträge in Fahrzeugscheinen führen dann zu tw. kuriosen Situationen das die BtF an der Ampel wartet.
Geschrieben von Wolfgang K.Da ist die Lage eigentlich klar und eindeutig - ich darf mit einem zugelassenen / eingebundenen RTW, der Sosi hat auch KT fahren.
Du meinst KTP ?
Das ist davon abhängig ob der RD und KTP gemeinsam disponiert werden oder es da eine klare Trennung gibt.
Dann ist das Wettbewerbsrechtlich u.U. problematisch einen RTW zu einem KTP zu disponieren.
Geschrieben von Wolfgang K.Bei Fahrzeugen die nicht in den RD eingebunden sind und nur KT fahren, darf zwar bauartbedingt das blaue Glas in einem integrierten Aufbau vorhanden sein, aber kein "Licht".
Auch da irrt der Schreiber es gibt da durchaus Fahrzeuge die z.B. gleichzeitig als Organisationseigene Fahrzeuge auch KS-Einheiten zugeordnet sind um mal ein Beispiel zu nennen.
Ferner gibt es tw. unterschiedliche Auffassung der aaS und der Zulassungsstellen, dazu dann noch Behörden die ihre Fachaufsicht im KTP mehr oder weniger stark ausüben usw.
Aber Du wolltest ja keine RD-liche Diskussionen ;-)
mit freundlichen Grüßen
Michael
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
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