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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 863260 | ||
Datum | 16.10.2020 14:39 MSG-Nr: [ 863260 ] | 3880 x gelesen | ||
Das ist nicht ganz so einfach. Der Feuerwehrverein bzw. Förderverein einer Feuerwehr ist nicht die Feuerwehr. Das ist schon noch ein Unterschied. Der e.V. der HiOrg wirkt im Kat.-schutz mit , der Förderverein der Feuerwehr bzw. Feuerwehrverein normalerweise nicht. Zumindest gilt das größtenteils in der BRD. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. Zur besseren Lesbarkeit Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form. | ||||
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