Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Bei Einsatz in Zehlendorf ? Polizei schreibt Rettungswagen ein Knöllchen | 14 Beiträge |
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 860028 |
Datum | 09.07.2020 08:49 MSG-Nr: [ 860028 ] | 1306 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
@Thomas wo soll denn da eine Gefährdung, die auch noch dringendes Handel erforderlich macht vorliegen?
Hätte der Patient/die Patientin akute Gesundheitsproblem gehabt, wäre ein Notarzt und RTW angerückt.
Achtung Vermutung: Hier ging es wohl um einen Abstrich oder um die Kontrolle ob die Quarantäne eingehalten wurde. Dringlichkeit? Keine. Sonderrechte? Keine.
Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|