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Berufsfeuerwehr
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaGesetzliche Regelung Einstellungsuntersuchung BF2 Beiträge
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP859347
Datum09.06.2020 10:58      MSG-Nr: [ 859347 ]2387 x gelesen

Man hat heute die Frage an mich herangetragen wie denn die Einstellungsuntersuchungen bei den BFen geregelt sind. "Strickt" da jede BF ihre eigene Untersuchung, wird an die G26.3 angelehnt, ist das länderseitig geregelt oder sogar Bundesweit?

Vorab: Es geht mir nicht um eine Bewerbung oder geplante Einstellung bei einer BF.

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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 09.06.2020 10:58 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 09.06.2020 12:52 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)

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