Man hat heute die Frage an mich herangetragen wie denn die Einstellungsuntersuchungen bei den BFen geregelt sind. "Strickt" da jede BF ihre eigene Untersuchung, wird an die G26.3 angelehnt, ist das länderseitig geregelt oder sogar Bundesweit?
Vorab: Es geht mir nicht um eine Bewerbung oder geplante Einstellung bei einer BF.
Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
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