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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wandlung eines Liefervertrages für ein Feuerwehrfahrzeug | 11 Beiträge | ||
Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 859049 | ||
Datum | 27.05.2020 17:56 MSG-Nr: [ 859049 ] | 6067 x gelesen | ||
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ein Feuerwehrfahrzeug im Bestand, das schon kurz nach der ersten Inbetriebnahme gravierende Mängel hatte. Der Fahrzeughersteller hat mehrere Reparaturversuche unternommen. Alle Reparaturen waren erfolglos. Das Fahrzeug ist nicht mehr nutzbar. Wir verhandeln jetzt über eine Wandlung. Wir sollen ein neues Fahrzeug bekommen. Eine Wandlung ist für uns ein ganz neues Rechtsgebiet. Daher suchen wir fachkundigen Rat von Feuerwehren, die ebenfalls eine Wandlung durchgemacht haben. Es gibt ja eine Menge zu beachten. Welche konkreten Rechte haben wir? Antworten gerne auch persönlich an die E-Mail-Adresse. Vielen Dank vorab und schöne Grüße Bernd Lenz Feuerwehr Emden | ||||
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