1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Moin,
zu dem Thema gibt es den Artikel "Losbildung bei der Beschaffung von Feuerwehr-Einsatzfahrzeugen" in der Brandschutz-Ausgabe von Mai 2020.
Das dort geschriebene deckt sich zwar in weiten Teilen mit dem, was zum Thema "Los-Bildung" in der "Fachempfehlung Nr. 1, Ausschreibung und Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen" des FA Technik der deutschen Feuerwehren steht.
Trotzdem ist es insgesamt arg abschreckend, bzw. bereitet es uns große Sorgen, wie groß offensichtlich die Hürden sind, bei einem Lösch-Fzg. Fahrgestell und Aufbau vergabe-rechtlich rechts-konform in 1 Los auszuschreiben.
Denn für mein Verständnis steht dort - und zwar jeweils in beiden der Publikationen - sinngemäß, dass die bloße Feststellung, es könnte Schnittstellen-Probleme geben, so allein noch lange nicht als Begründung für 1 Los ausreicht.
Dort steht, für 1 Los muss: ... umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange, Gründe müssen nicht nur allgemein anerkennenswert sein, sondern eindeutig überwiegen, ... erhöhte Dokumentation bei Abwägung der Gesichtspunkte, ... ausführliche Begründung des Entscheidungsprozesses, ...
Puuh, wie muss sowas jetzt im Detail aussehen, damit es auch wirklich rechtlich sauber ist?
"Alle Welt" hier sagt zwar, schreib bloß in 1 Los aus, is viel besser (was genau unsere Meinung is), aber wie begründet man dass denn ausreichend und "sauber"?
vielen Dank und viele Grüße
Hansi
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