Geschrieben von Sebastian K. Wäre es eine denkbare Alternative, dass eine geheime Wahl weiterhin immer dann durchzuführen ist, wenn dies innerhalb der Einladungsfrist gegenüber der Verwaltung von einem kleinen Teil (meinetwegen auch nur einem, oder 10%) der Wahlberechtigten eingefordert wird? Damit würde die Hürde für die, die geheim wählen wollen, doch nochmal deutlich tiefer liegen als wenn sie es in der Wahlversammlung vor allen anderen ansprechen müssten.
Wenn man davon ausgehen könnte, dass es geheimgehalten wird, wer das war, dann ja. Aber das wird nicht passieren. Deswegen eindeutig nein.
Geschrieben von Sebastian K.Glaub mir mal, mit "alle fünf Jahre eine halbe Stunde Aufwand" ist es nicht getan. Die Wehrleitungen und Verwaltungen dürften das aus den Erfahrungen der letzten Jahre anders sehen, sowohl was Häufigkeit als auch Aufwand angeht. Und auch in den Mannschaften erinnert man sich weit überwiegend gerne daran, wie unkompliziert das vor 2005 gehandhabt wurde. Wenn man dann den Aufwand fürs Ehrenamt und die Kommunen nach Möglichkeit verringern will, kommt man an dem Thema nicht vorbei.
Die Frage ist was der Mehraufwand ist für die geheime Wahl. Stimmzettel, Urne und ggfs. Wahlkabine. In der Sitzung Stimmzähler und die Stimmzettel sind ggfs. zu archivieren. Zudem verzögert sich der Sitzungsablauf, weil das Auszählen dauert, gerade wenn man mehrere Wahlen bündelt. Bei kleinen Wahlen und nur diese stehen auch bei Dir in Rede sollte das aber auch überschaubar sein.
Alle anderen Elemente der Wahl (Einladung, Protokoll, usw.) sind vom Wahlverfahren unabhängig. Sofern ich im Vorfeld und im Nachgang mich um Wahlurne und Wahlkabine kümmern muss, dann reicht eine halbe Stunde nicht. Wenn es nur um die eigentliche Wahl geht, samt Stimmzettel vorbereiten dann sollten 30 Minuten pro Wahl reichen. Wenn natürlich mehrere Wahlen an einem Abend gebündelt werden, dann erhöht sich das.
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