Wäre es eine denkbare Alternative, dass eine geheime Wahl weiterhin immer dann durchzuführen ist, wenn dies innerhalb der Einladungsfrist gegenüber der Verwaltung von einem kleinen Teil (meinetwegen auch nur einem, oder 10%) der Wahlberechtigten eingefordert wird? Damit würde die Hürde für die, die geheim wählen wollen, doch nochmal deutlich tiefer liegen als wenn sie es in der Wahlversammlung vor allen anderen ansprechen müssten.
Glaub mir mal, mit "alle fünf Jahre eine halbe Stunde Aufwand" ist es nicht getan. Die Wehrleitungen und Verwaltungen dürften das aus den Erfahrungen der letzten Jahre anders sehen, sowohl was Häufigkeit als auch Aufwand angeht. Und auch in den Mannschaften erinnert man sich weit überwiegend gerne daran, wie unkompliziert das vor 2005 gehandhabt wurde. Wenn man dann den Aufwand fürs Ehrenamt und die Kommunen nach Möglichkeit verringern will, kommt man an dem Thema nicht vorbei.
Der Bitburger Fall hat aber auch eins gezeigt: Viele Feuerwehrleute verstehen unter der LBKG-Wahl tatsächlich eine unumkehrbare Festlegung, die sie treffen dürfen, und so manchem Bürgermeister war vielleicht auch vorher nicht ganz klar, wie die Rechtslage wirklich ist. Je mehr z.B. Wehrleitungen mit Verwaltungsstellen verknüpft werden sollen/wollen, je mehr wird das ein Thema werden, da bin ich mir sicher. Deswegen würde auch in dem Teilaspekt eine Klarstellung durch Anlehnung an die Wahlverfahren, die innerhalb der Verwaltungen und Gremien laufen, sinnvoll sein.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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