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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaCorona und Hauptuntersuchung ( TÜV )3 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW857760
Datum03.04.2020 20:26      MSG-Nr: [ 857760 ]1074 x gelesen

Da schreibt im Augenblick bei der Presse einer vom anderen (falsch) ab :-/

Fakt ist erstmal, dass es auch bisher keine zweimonatige Frist gab. Schon der erste Tag der Überziehung bedeutet eine Ordnungswidrigkeit, für die es lediglich keinen Regelsatz gibt. Eine Ahndung ist aber trotzdem möglich. Neben der Ahndung als Ordnungswidrigkeit steht ja ggf. auch noch das Verfahren zur Gefahrenabwehr (sprich: Stilllegung des Fahrzeugs), auch da hatte ich schonmal eine Mängelkarte in der Hand bei der im ersten Überziehungsmonat einer Frist von Freitag auf Montag eingeräumt wurde.

In der Praxis passiert zwar üblicherweise in den ersten zwei Monaten nichts, aber da hat man kein Anrecht drauf.

Dazu ist die Empfehlung des BMVI ja tatsächlich nur eine Empfehlung, die Umsetzung liegt bei den Ländern und lässt reichlich Spielraum:
Soll die Kulanzregelung pauschal für alle gelten, oder nur mit einer "glaubhaften Geschichte" oder nur mit einem Nachweis oder auch überhaupt nicht?

Wer das im Artikel verlinkte Dokument des BMVI liest wird feststellen, dass es auch noch in anderen Bereich Anpassungen geben soll. Interessant für die Allgemeinheit ist vor allem die Verlängerung der Frist für die Nachuntersuchung (nur bei der HU, nicht bei der SP) von einem auf zwei Monate. Das soll tatsächlich pauschal und für den Rest des Jahres 2020 gelten, und das haben diverse Bundesländer bereits bestätigt.

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 03.04.2020 10:32 Jürg7en 7M., Weinstadt
 03.04.2020 15:22 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 03.04.2020 20:26 Henn7ing7 K.7, Dortmund

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