alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Berufsfeuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themawg. Corona: Dienstpflicht BF contra FF23 Beiträge
AutorStef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern857708
Datum02.04.2020 13:00      MSG-Nr: [ 857708 ]3249 x gelesen

Grüß Dich,

das war ja schon immer so. Ich glaube eher Marco spielt darauf an, dass in Bayern derzeit Berufsfeuerwehren, Polizeipräsidien, Justizvollzugsanstalten, Stromversorger und noch ein paar andere Ihren Mitarbeitern ausdrücklich verbieten in ihrer FREIZEIT Feuerwehrdienst zu leisten.

Die Bundespolizei macht das konsequent, soweit ich weiß machen die das so, dass die dann Rufbereitschaft anordnen und auch vergüten. Hier würde ich das auch als Eindeutig sehen. Bei den anderen, die das einfach nur verbieten sehe ich das durchaus ein wenig fragwürdig. Der Grundgedanke dahinter ist klar, die eigene Einsatzbereitschaft nicht dadurch zu gefährden, dass sich Mitarbeiter in der Freizeit anstecken. Aber wenn das ALLE systemrelevanten Arbeitgeber (von der Spedition die Lebensmittel transportiert, über Krankenhäuser, Rettungsdienste, Wasserversorger, Landratsamt...) machen bringen wir das ehrenamtliche System Feuerwehr zum Kippen!

Dass diese Arbeitgeber im Einzelfall eine Möglichkeit brauchen Kontakte einzuschränken ist nachvollziehbar. Wenn z.B. eine Polizeidienststelle oder eine BF bereits massiv durch Ausfälle geschwächt ist, dann sehe ich das durchaus verständlich, dass die versuchen in die Freizeit einzugreifen. Folgerichtig dann aber auch mit angeordneter Bereitschaft und Vergütung (Wenn der Dienstherr von seinen Mitarbeitern etwas besonderes verlangt, aber selber nicht bereit ist die vorgesehene Vergütung für Bereitschaftszeiten zu zahlen, dann kann die Situation bei dem Dienstherren nicht so dringend sein).

So wie das jetzt in Bayern passiert, dass einfach pauschal alle Aktivitäten im Ehrenamt - die nicht ohne Kontakt zu anderen erledigt werden können - verboten werden, ist zumindest fragwürdig.

Vom Vorbildcharakter dieser Institutionen ganz zu schweigen!

Schönen Gruß

Kleiner Nachtrag: Einschlägig wären hier die Art. 81 ff BayBG (bayerisches Beamtengesetz), ggf. i.V.m. mit der Nebentätigkeitsverordnung sowie dem Feuerwehrgesetz. Ggf. spielen auch noch Spezialvorschriften wie für die Feuerwehr wieder das BayFWG und für die Polizei das PAG mit rein. Nach kurzem Drüberlesen ist mir eine eindeutige Stellungnahme dazu nicht möglich.

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

Geändert von Stefan D. [02.04.20 13:06] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 02.04.2020 12:26 Marc7o H7., Loiching
 02.04.2020 12:44 Jure7k D7., Walldorf
 02.04.2020 13:00 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald
 02.04.2020 14:24 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 03.04.2020 14:34 Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin
 02.04.2020 15:48 Ralf7 K.7, Köln
 02.04.2020 17:40 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald
 03.04.2020 09:26 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 03.04.2020 09:43 Chri7sto7ph 7R., Berching
 02.04.2020 17:02 Adri7an 7R., Utting
 02.04.2020 17:48 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald
 02.04.2020 18:01 Adri7an 7R., Utting
 02.04.2020 18:07 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald
 03.04.2020 08:52 Chri7sto7ph 7R., Berching
 02.04.2020 18:28 wern7er 7n., reischach
 02.04.2020 19:22 Adri7an 7R., Utting
 02.04.2020 21:15 Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald
 02.04.2020 21:53 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 03.04.2020 07:48 wern7er 7n., reischach
 03.04.2020 10:10 Chri7sto7ph 7R., Berching
 03.04.2020 12:38 Thom7as 7H., Gräfelfing
 03.04.2020 10:36 Chri7sto7ph 7R., Berching
 13.07.2020 21:14 Chri7sto7ph 7R., Berching

1.730


wg. Corona: Dienstpflicht BF contra FF - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt