Ein Thema, bei dem uns moderne Zeiten einholen, wenn nicht umfassend geplant wurde. In den Brandschutzgesetzen der Länder ist - mal direkt, mal als Verweis - die Zuständigkeit der Kommune für eine Grundversorgung mit Löschwasser geregelt. Das war früher ja auch ganz einfach, wenn die Kommune das Wassernetz betrieben hat, dann war das damit abgedeckt. Ob das immer absichtlich so war, oder aus Gewohnheit, sei mal offen gelassen.
Nun werden aber die Wasserversorger immer mehr privatisiert, auch wenn die Kommunen oft noch Anteile an den neuen privaten Konstrukten halten. Wenn da nicht festgehalten wird, dass der Grundschutz durch den neuen Betreiber weiterhin sichergestellt werden muss - und da achten die natürlich drauf, weil das erheblichen Aufwand bedeutet, was die Erhaltung, Erneuerung und vor allem Hygiene angeht - dann ist die Kommune in der Pflicht, die Löschwasserversorgung anderweitig darzustellen, z.B. mit einem separaten Löschwassernetz, Löschwasserbehälter, Löschteichen, größeren und zahlreich vorhandenen TLFs - was man sich halt so vorstellen kann. Und die Führungskräfte in den Wehren müssen darüber natürlich informiert werden, damit das bei der Einsatzplanung berücksichtigt werden kann. Wenn das nicht passiert, dann kann der private Betreiber mit vollem Recht dafür sorgen, dass nicht weiter Wasser aus seinem Netz entnommen wird. Wäre spannend, zu erfahren, ob eine solche Situation hier vorgelegen hat.
Aber bei allem Recht: Das Abdrehen während eines laufenden Einsatzes wäre trotzdem in meinen Augen ein ziemlich starkes Stück, wo der Betreiber im Nachgang sicherlich auch die Verhältnismäßigkeit zeigen müsste, besonders dann, wenn dadurch Feuerwehrleute oder Bewohner zu Schaden kommen. Was auch immer für dinglicher oder finanzieller Schaden beim Betreiber ensteht, das dürfte sich nach dem Einsatz immer noch regeln lassen.
Gruß,
Olaf
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |