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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Haftung / Ladungssicherung - war: Sicherung eines Löschteichs? | 19 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 856561 | ||
Datum | 22.02.2020 13:57 MSG-Nr: [ 856561 ] | 2479 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan D. Alles in Allem kann ich hier ein (Straf-)Urteil gegen die Person des Bürgermeisters nicht verstehen. Dass die Gemeinde die Verkehrssicherungspflicht trifft und die damit zivilrechtlich Schadensersatzpflichtig ist, das ist mir völlig klar. Das ist gang und gebe. Angenommen du fährst mit einem Feuerwehrauto (VW Pritsche) ein volles Atemschutzgerät spazieren. (Nach dem Einsatz von der Einsatzstelle) und sicherst das nicht ordnungsgemäß. Tja, dann zahlst du als Fahrer 300 und der Bürgermeister zahlt 800. | ||||
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