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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zu hohe Rechnung für einen Feuerwehr-Einsatz | 41 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8B., Hamburg / | 855975 | ||
Datum | 04.02.2020 13:03 MSG-Nr: [ 855975 ] | 1062 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian K. Der öffentliche Notstand nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg ist für mich zunächst mal das, was unter die Definition des öffentlichen Notstands nach § 2 Abs. 1 Satz 2 FwG BW fällt. Andere Definitionen von "Notstand" sind dazu erstmal unerheblich. Von der Abschaffung der Demokratie und der Grundrechte sind wir da wohl noch ein Stückchen entfernt. Wenn die Feuerwehr dadurch die Möglichkeit hat in mein privates Eigentum einzugreifen und entscheidet welche Firma, oder sie selbst, Schäden und Gefahren die von meinem Gebäude, Grundstpxl und Bäume ausgehen und wie dies beseitigt wird und dies nach jedem Natirereignisse möglich ist, dann hätte ich da ein Problem mit, da mir die Freiheit genommen wird selber tätig zu werden oder Firmen zu vergleichen und das beste Angebot einzuholen Ich schreibe hier nur meine private Meinung, nie im Namen meiner Firma oder Feuerwehr | ||||
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