Hallo,
Ich bin auf einen interessanten Artikel bei heise gestoßen, wo es darum geht, dass Fahrzeuge von Firmen dauerhaft per GPS überwacht werden. Das ist so nicht zulässig. Nun bin ich der Meinung, dass die Digitalfunktechnik ebenfalls mit GPS Trackern in unseren Fahrzeugen installiert wurde. Auf jedem Amaturenbrett wurde ein GPS Empfänger installiert.
Meine Frage, ist das so rechtens und konform mit der DSGVO?
Ein Unternehmer in Schleswig-Holstein hatte seine Montagefahrzeuge mit GPS-Trackern ausgestattet, die ihm permanent Standort, Geschwindigkeit sowie den Status der Zündung übermittelten. Aufgrund einer Beschwerde eines Mitarbeiters setzte sich das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mit ihm in Verbindung. Der Arbeitgeber rechtfertigte sich damit, dass er die erfassten Daten benötige, um Serviceberichte für seine Kunden anzufertigen. Den Datenschützern fiel jedoch auf, dass die auf den Trackerdaten beruhenden Angaben gar nicht in den Berichten auftauchten. Daraufhin stellte der Unternehmer die GPS-Ortung von sich aus ein (PDF).
In einem anderen Fall schlug die GPS-Überwachung eines Firmenwagens an, sobald der Fahrer diesen länger als 60 Sekunden halten ließ. Das System machte dann die gespeicherten Trackerdaten für einen Zeitraum von 30 Tagen verfügbar. Auch in diesem Fall berief sich der Arbeitgeber darauf, dass er die Daten angeblich für seine Kunden benötigte und seine Mitarbeiter in die Überwachung eingewilligt hätten. Nach einer Überprüfung durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) stellte sich heraus, dass er damit unzulässigerweise Bewegungsprofile seiner Mitarbeiter erstellt hatte. Nach Verhängung eines Bußgelds entfernte er die GPS-Tracker aus seinen Firmenwagen (PDF).
Viele Grüße
Alex
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