Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrleute die Deppen der Gemeinde ? | 74 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Hude / Niedersachsen | 852743 |
Datum | 25.10.2019 12:43 MSG-Nr: [ 852743 ] | 2990 x gelesen |
Infos: | 22.10.19 In Engelskirchen: Amtshilfe für die Polizei: Schlagloch mit Schnellbeton beseitigt
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Einsatzleiter
Moin,
Geschrieben von Dirk G.Das Grundproblem ist aber das ich hier nach dem VwVFG schon gar keine rechtliche Grundlage für die Amtshilfe an sich sehe. Welche soll das sein?
Das weiß ich auch nicht, die Kameraden haben die Sachlage aber geprüft und entschieden. Andere Informationen habe ich nicht.
Geschrieben von Dirk G.könnte eben der Einsatzleiter bekommen wenn nun die Schadstelle unsachgemäß ausgebessert wurde und es dadurch zu Folgeschäden kommt. Er ist direkter Vorgesetzter seiner ausführende Kräfte und in dieser Funktion eben auch für deren ausgeführte Arbeiten verantwortlich wenn er sie billigt. Da macht es keinen Unterschied ob die Polizisten gesagt haben das dass in Ordnung ist.
Lt. NSOG §1(2) hat die Polizei zunächst die Lage (Verwaltungsbehörde kann die Gefahr nicht rechtzeitig beseitigen). Wenn vor Ort durch die Polizei entschieden wurde, dass man besser Zement in das Loch füllt, statt eine Absperrung zu errichten, bis die Straßenmeisterei kommt, dann wurde ersucht, Zement ins Loch zu kippen. Das ist eine einfache Aufgabe und wird vermutlich ohne weiteres "sachgemäß" erfolgt sein. War das Ersuchen, die Schadstelle "sicher zu machen", also ein Auftrag, bei dem der EL selbst die Mittel wählen muss, ist das Risiko, einer unsachgemäßen Handlung tatsächlich gegeben. Klang für mich aber in der Meldung anders.
Viele Grüße
Olli
>>>Dies alles ist meine private Meinung
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